Tobias Wagner
Brunnenweg 11
63071 Offenbach
Deutschland
Telefon 069 46095615
Internet http://www.tobiaswagner.com
Email [email protected]
Rechtliche Angaben
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Informationspflichten
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung
(GewO) durch die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
Beratung
Unsere Dienstleistung ist die Beratung. Wir bieten Ihnen
umfängliche Beratung zu Finanz- und Versicherungsthemen an. Die
vollumfängliche Beratung können wir allerdings nur dann
erbringen, wenn Sie uns die hierfür notwendigen Informationen
geben. Sollten Sie uns falsche oder unvollständige Angaben
machen, so kann die Beratung falsch oder unvollständig sein.
Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt
als:
• konkret
vereinbarte Zahlung durch den Mandanten oder als
•
in der Versicherungsprämie
enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen
ausgezahlt wird oder als
•
Kombination aus beidem.
Dies ist letztlich abhängig
von den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten und den
Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Anschrift der Registrierungstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon : (0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Internet : www.vermittlerregister.info
Register-Nr.: D-TKK2-6VYFA-62
Es besteht kein Besitz, direkte oder indirekte Beteiligungen von über
zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines
Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder
Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmens eine direkte oder
indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder
an Wagner Versicherungen und Finanzen / Tobias Wagner.
Schlichtungsstellen
Für Lebens- und Sachversicherungen: Verein Versicherungsombudsmann
e.V.,
Postfach 080632, 10006 Berlin
Für private Krankenversicherungen: Ombudsmann für private
Kranken-/Pflege-Versicherungen,
Postfach 060222, 10052 Berlin
EU-Transparenzverordung
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder
Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales
(Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren
Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw.
Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne
Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei
Bereichen?
• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten
vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen.
Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel
hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten
Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen
so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt
werden könnte.
• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich
Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen
Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im
Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der
Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im
Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren
Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen
berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre
Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im
Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die
Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den
Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen
Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.
Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses
ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der
Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes
Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei
berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen,
sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob
bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie
Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die
wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der
Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in
Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen
„Indikatoren” für die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
• Umwelt-, Sozial-
und Arbeitnehmerbelange
• Die Achtung der
Menschenrechte
• Die Bekämpfung von Korruption
und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet,
eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in
Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich
insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch,
Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange
(einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich
dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im
Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern
bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern
dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden
zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es
erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter
in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von
Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den
Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter
die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen
höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht
widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.